KRANKENVERSICHERUNG

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Sollten Sie ab dem 18. Lebensjahr nicht Zuzahlungsbefeit sein, müssen Sie 10 % des Rezeptwertes und 10,- Euro pro Rezept selber als Zuzahlung leisten.

 

Private Krankenversicherung

Wir rechnen den 1,8-fachen VDAK, AOK-Satz ab.

Es kann möglich sein, das Ihre PVK oder Beihilfe nicht den kompletten Satz übernimmt.
Diesen müssen Sie dann selbst leisten. Bitte informieren Sie sich selbst bei Ihrer PVK.

Tarife Stand Dezember 2021 pro Behandlung:

Dies sind Festbeträge und nicht verhandelbar.

Funtionsanalyse 1x abrechenbar bei Rezeptbeginn 52,36 €
Motorisch-funktionelle Therapie 70,20 €
Sensomotor.-funktionelle Therapie 94,50 €
Hirnleistungstraining 77,80 €
Psychisch-funktionelle Therapie 118,30 €
Thermische Anwendung 10,75 €
Verwaltungsaufwand für Berichte 1,51 €
Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld 32,02 €
Hausbesuchspauschale in Einrichtungen inkl. Wegegeld 20,88 €
solange Corona noch aktiv ist: Hygienemaßnahme 2,10 €